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Kleinkläranlagen

In den Außenbereichen, die nicht durch eine öffentliche Kanalisation erschlossen werden, erfolgt die Abwasserreinigung i.d.R. über Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben. In welchen Bereichen keine öffentliche Kanalisation verlegt ist, erfragen Sie bitte bei der Verwaltung.

 

Die Anträge auf Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Kleinkläranlagen finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke. Bitte folgen Sie diesem Link.

 

Einen formlosen Verlängerungsantrag für Ihre Kleinkläranlage finden Sie hier: Verlängerungsantrag

 

Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen erfolgt durch die Stadt nach Bedarf, spätestens jedoch einmal nach 4 Jahren. Die Satzungsregelung finden Sie hier: Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)