Zustands- und Funktionsprüfung
Für bestehende private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Prüffristen entfallen.
Für neue Schmutzwasserleitungen bzw. bei einer wesentlichen Änderung dieser Leitungen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN 1986 Teil 30 sowie die DIN EN 1610. Dabei regelt DIN EN 1610 unter anderem für neu errichtete Abwasserleitungen eine Sichtprüfung und eine Prüfung mit Wasser oder Luft.
In Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 durchzuführen. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn hierfür Anforderungen in den Anhängen der Abwasserverordnung des Bundes festgelegt sind.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von einem zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Liste der in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Sachkundigen finden Sie hier.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Verwaltung.