Straßenreinigung
Die Stadt Rahden hat durch die Straßenreinigungssatzung vielen Anliegern die regelmäßige Reinigungspflicht für die Gehwege und Straßen übertragen. Diese Anlieger sind demnach verpflichtet, die Gehwege und die Straßenflächen vor ihren Grundstücken alle 2 Wochen zu reinigen. In einigen Fällen – insbesondere an Hauptstraßen – übernimmt die Stadt die Reinigung der Fahrbahn. Ob auch vor Ihrem Grundstück die Fahrbahnreinigung durch die Stadt erfolgt, können Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nachlesen.
Bei der Gehwegreinigung ist auch das Unkraut zu entfernen. Die Hecken, Sträucher oder Büsche, die über den Gehweg wachsen, müssen soweit zurückgeschnitten werden, dass der gesamte Gehwegbereich für die Fußgänger zur Verfügung steht.
Wer Gehwege oder Straßen über das gewöhnliche Maß hinaus verunreinigt, ist im Übrigen auch verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen. Kann der Verschmutzer nicht ermittelt werden, sind die jeweiligen Anlieger zur Reinigung verpflichtet.
Die Reinigungspflichten gelten auch vor unbebauten Grundstücken.
Hundekot führt immer häufiger zu Ärger bei unseren Bürgern.
Hundehalter werden daher eindringlich gebeten, das „Geschäft“ des geliebten Vierbeiners unverzüglich zu entfernen.