Niederschlagswasserbeseitigung
Nach dem Landeswassergesetz ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Aufgrund der bestehenden Kanalnetze gibt es in Rahden eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Welche Lösung für Ihr Grundstück vorgesehen ist, erfragen Sie bitte bei der Verwaltung.
Die Anträge auf Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Bereichen, in denen keine öffentlichen Regenwasserkanalisation vorhanden ist, finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke. Bitte folgen Sie diesem Link.