Prüffristen für Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser fortleiten
Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer in den Wasserschutzgebieten werden schriftlich informiert.
Als Nachweis über das Datum der Errichtung der Abwasserleitungen senden Sie uns bitte auf Verlangen eine schriftliche Erklärung zu. Die Erklärung kann über den vom Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bereit gestellten Vordruck im Downloadbereich erfolgen. Sie können diese Erklärung jedoch auch formlos schriftlich abgeben.
Für die Prüfung anderer bestehender Abwasserleitungen wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben.