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Prüffristen für Abwasserleitungen, die gewerbliches/industrielles Abwasser fortleiten

Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurden, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen.

Der Abwassereigenbetrieb wird alle betroffenen Grundstückseigentümer im Wasserschutzgebiet schriftlich informieren.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.