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Übersicht Fristen

Übersicht Fristen

Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen, ausgenommen sind Leitungen zur alleinigen Ableitung von Regenwasser, z.B. RW-führende Leitungen im Mischsystem

Regelungen zu landesweiten Fristen

erstmalige Prüfung

wiederholende Prüfung

nach Neubau oder Änderung

   

häusliches Abwasser

unverzüglich

30 Jahre
nach Erstprüfung

gewerbliches/industrielles Abwasser

unverzüglich

nach DIN 1986-30

- im Wasserschutzgebiet* -

häusliches Abwasser

   

errichtet vor 1965

bis 2015

bis 2045

(vor 1965) jedoch bereits geprüft  zw. 1996 – 2013

nicht erneut nötig

bis 2045

errichtet nach 1965

bis 2020

bis 2050

(nach 1965) jedoch bereits geprüft  zw. 1996–2013

nicht erneut nötig

bis 2050

industriell/gewerbliches Abwasser

errichtet vor 1990

bis 2015

nach DIN 1986-30

errichtet nach 1990

bis 2020

nach DIN 1986-30

bereits geprüft zwischen 1996 – 2013

nicht erneut nötig

nach DIN 1986-30

- außerhalb Wasserschutzgebiet -

häusliches Abwasser

   

- bereits geprüft zwischen 1996 – 2013

nicht erneut nötig

 

- noch nicht geprüft

keine landesweite Frist

 

industriell/gewerbliches Abwasser

- für das Anforderungen gelten nach Anh. AbwV

bis 2020

nach DIN 1986-30

- außerhalb der Anforderungen nach Anh. AbwV

keine landesweite Frist

Nach
DIN 1986-30

* Wasserschutzgebiete nach Rechtsverordnung - bei Neufestsetzungen sind Erstprüfungen, soweit nicht vorhanden, innerhalb von 7 Jahren gefordert.