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Sachkundige

Gem. § 8 Abs. 3 SüwVO Abw ist die Zustands- und Funktionsprüfung von Sachkundigen durchzuführen.

Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt für ihre Mitglieder und deren Angestellte durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen durch die zuständige Behörde.

Die zuständigen Stellen führen eigenverantwortlich Listen über die von ihnen anerkannten Sachkundigen. Diese Listen werden durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu einer landesweiten Liste zusammengeführt und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt ( http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ ). Bei Aberkennung der Sachkunde erfolgt die Streichung von den Listen.

Wichtige Hinweise
Der Abwassereigenbetrieb warnt vor unseriösen Firmen. Insbesondere Drückerkolonnen sprechen Eigentümer an der Haustür an und versuchen diese zu überrumpeln. Die Vorgehensweise dieser "Kanalhaie" ist dabei immer gleich. Durch das günstige Angebot einer TV - Inspektion wird der erste Kontakt hergestellt, um dann eine Sanierung anzubieten, die preislich gesehen weit über dem Mittel liegt und oftmals qualitativ mangelhaft ausgeführt wird.

Es besteht kein Grund zur Eile! Holen Sie Vergleichsangebote von Fachfirmen ein. Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!