Sanierung
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind In einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nach § 8 Absatz 8 nicht erforderlich. § 8 Abs. 6 SüwVO Abw gilt entsprechend.
Über mögliche Abweichungen von den Sanierungsfristen kann die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden. § 60 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGB!. I S. 2585) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
Innerhalb eines Monats nach der durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung und vor der Beauftragung der Sanierung sollte dem Abwassereigenbetrieb die Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vom Grundstückseigentümer oder dem sonst Pflichtigen vorgelegt werden. Der Abwassereigenbetrieb überprüft dann die vorgenommene Bewertung des Sachkundigen und legt die Sanierungsfrist fest.
Man unterscheidet dabei zwischen der Sanierung in offener Bauweise und der grabenlosen Sanierung (z.B. Inlinersanierung). Die grabenlose Sanierung ist häufig die preiswertere Alternative. Eine Sanierung in offener Bauweise ist erforderlich, wenn sich die grabenlose Sanierung wegen des Schadensbildes nicht realisieren lässt oder nicht wirtschaftlich ist.
Die Kosten für die Sanierung der Abwasserleitungen können sehr stark variieren. Sie sind abhängig vom Zustand der Abwasserleitung, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen. Abhängig vom Sanierungsverfahren können zwischen 200 und 500 Euro pro Meter anfallen.
Die Sachkundigen, die die Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt haben, bieten auch die Sanierung der Abwasserleitungen an. Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Sanierung Vergleichsangebote von Fachfirmen einzuholen.
Grundsätzlich ist nach erfolgter Sanierung eine Prüfung durchzuführen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hat in diesem Zusammenhang eine Broschüre zum Thema „Sanierung privater Abwasserleitungen“ veröffentlicht, die unter folgendem Link http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/ zu finden ist.