Häufige Fragen
Bis wann muss ich die erste Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?
Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind abweichend von der DIN 1986 Teil 30 jeweils nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. In Wasserschutzgebieten beginnt die Frist mit Ablauf der in § 8 Abs. 3 SüwVO Abw für die erstmalige Prüfung gesetzten Frist.
Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, sind gem. DIN 1986 Teil 30 einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Wie weise ich nach, wann die privaten Abwasserleitungen errichtet worden sind?
Als Nachweis über das Datum der Errichtung der Abwasserleitungen senden Sie uns bitte auf Verlangen eine schriftliche Erklärung zu. Die Erklärung kann über den vom Abwassereigenbetrieb bereit gestellten Vordruck im Downloadbereich erfolgen. Sie können diese Erklärung jedoch auch formlos schriftlich abgeben.
In welchen Abständen muss ich die Zustands- und Funktionsprüfung wiederholen?
Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind abweichend von der DIN 1986 Teil 30 jeweils nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. In Wasserschutzgebieten beginnt die Frist mit Ablauf der in § 8 Abs. 3 SüwVO Abw für die erstmalige Prüfung gesetzten Frist.
Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, sind gem. DIN 1986 Teil 30 einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Wer darf die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?
Gem. § 8 Abs. 3 SüwVO Abw ist die Zustands- und Funktionsprüfung von Sachkundigen durchzuführen.
Die zuständigen Stellen führen eigenverantwortlich Listen über die von ihnen anerkannten Sachkundigen. Diese Listen werden durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu einer landesweiten Liste zusammengeführt und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt (http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/). Bei Aberkennung der Sachkunde erfolgt die Streichung von den Listen.
Wichtige Hinweise
Der Abwassereigenbetrieb warnt vor unseriösen Firmen. Insbesondere Drückerkolonnen sprechen Eigentümer an der Haustür an und versuchen diese zu überrumpeln. Die Vorgehensweise dieser "Kanalhaie" ist dabei immer gleich. Durch das günstige Angebot einer TV-Inspektion wird der erste Kontakt hergestellt, um dann eine Sanierung anzubieten, die preislich gesehen weit über dem Mittel liegt und oftmals qualitativ mangelhaft ausgeführt wird.
Es besteht kein Grund zur Eile! Holen Sie Vergleichsangebote von Fachfirmen ein. Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!
Welche Verfahren zur Zustands- und Funktionsprüfung stehen zur Verfügung?
Optische Inspektion
Bei baulichen Veränderungen mit Einfluss auf die Abwasserleitungen ist eine optische Inspektion nach DIN 1986-30 durchzuführen. Dabei werden die Abwasserleitungen nach vorheriger Hochdruckreinigung von einer Revisionsöffnung oder einem Schacht aus mit einer Kamera befahren. Der Leitungszustand wird in einem Video dokumentiert und ausgewertet. Die Abwasserleitungen gelten im Sinne der DIN 1986 T 30 als dicht, wenn keine Schäden und keine Fremdwassereintritte festgestellt wurden.
Einfache Druckprüfung (Wasser)
Bei wesentlichen baulichen Veränderungen mit Auswirkung auf die Abwasserleitungen ist eine einfache Druckprüfung nach DIN 1986-30 durchzuführen. Dabei werden die Abwasserleitungen mit Absperrblasen abgedichtet und anschließend bis zur Höhe des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt. Der Abwasserleitungen gelten im Sinne der Norm als dicht, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit die zulässige Wasserzugabemenge nicht überschritten wird.
Druckprüfung (Wasser/Luft)
Neu errichtete Abwasserleitungen sind mittels Druckprüfung nach DIN EN 1610 zu prüfen. Bei Gebäudeentkernungen und Totalumbauten ist ebenfalls eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen. Dabei werden die Abwasserleitungen mit Wasser- oder Luftdruck beaufschlagt. Die Abwasserleitungen gelten im Sinne der Norm als dicht, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit der zulässige Druckabfall nicht überschritten wird.
Welche Leitungen muss ich prüfen lassen?
Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehöriger Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Muss ich als Grundstückseigentümer die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung tragen?
Ja, Sie als Grundstückseigentümer tragen die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung.
Was kostet eine Zustands- und Funktionsprüfung?
Die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung für ein Einfamilienhaus belaufen sich bei seriösen Fachfirmen auf ca. 200 - 500 Euro, je nach Länge, Verschmutzung und Zugänglichkeit der privaten Abwasserleitungen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit weiteren Eigentümern zusammenzutun und zudem
Vergleichsangebote von Fachfirmen einzuholen.
Wie ist das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung zu dokumentieren?
Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVO Abw zu dokumentieren. Der Bescheinigung sind als Anlagen beizufügen:
- ein Bestandsplan / eine Lageplanskizze,
- eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und
- bei optischer Prüfung:
a. eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos,
b. Haltungs-/ Schachtberichte und
c. eine Bilddokumentation festgestellter Schäden oder
- bei Prüfung mit Luft oder Wasser' die Prüfprotokolle.
Eine Muster-Prüfbescheinigung zur Dokumentation der Prüfung stellen wir im Downloadbereich zur Verfügung. In diesem Zusammenhang finden Sie im Downloadbereich einen Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern. Auf Grundlage dieses Bildreferenzkataloges erfolgt dann die Festlegung der Schadensklasse.
Mir wird eine günstige Zustands- und Funktionsprüfung an der Haustür angeboten. Was soll ich tun?
Der Abwassereigenbetrieb warnt vor unseriösen Firmen. Insbesondere Drückerkolonnen sprechen Eigentümer an der Haustür an und versuchen diese zu überrumpeln. Die Vorgehensweise dieser "Kanalhaie" ist dabei immer gleich. Durch das günstige Angebot einer TV-Inspektion wird der erste Kontakt hergestellt, um dann eine Sanierung anzubieten, die preislich gesehen weit über dem Mittel liegt und oftmals qualitativ mangelhaft ausgeführt wird.
Es besteht kein Grund zur Eile! Holen Sie Vergleichsangebote von Fachfirmen ein. Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!
Das Ergebnis der Prüfung lautet: Zustands- und Funktionsfähigkeit gegeben! Was muss ich tun?
Der Prüfbescheinigung ist Gelsenkanal auf Verlangen vorzuzeigen und an folgende Adresse zu senden:
Das Ergebnis der Prüfung lautet: Zustands- und Funktionsfähigkeit mit Mängeln! Was muss ich tun?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind In einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nach § 8 Absatz 8 nicht erforderlich. § 8 Abs. 6 SüwVO Abw gilt entsprechend.
Innerhalb eines Monats nach der durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung und vor der Beauftragung der Sanierung sollte dem Abwassereigenbetrieb die Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vom Grundstückseigentümer oder dem sonst Pflichtigen vorgelegt werden. Der Abwassereigenbetrieb überprüft dann die vorgenommene Bewertung des Sachkundigen und legt die Sanierungsfrist fest.
Über mögliche Abweichungen von den Sanierungsfristen kann die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden. § 60 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGB!. I S. 2585) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
Sanierungsverfahren und –kosten
Man unterscheidet dabei zwischen der Sanierung in offener Bauweise und der grabenlosen Sanierung (z.B. Inlinersanierung). Die grabenlose Sanierung ist häufig die preiswertere Alternative. Eine Sanierung in offener Bauweise ist erforderlich, wenn sich die grabenlose Sanierung wegen des Schadensbildes nicht realisieren lässt oder nicht wirtschaftlich ist.
Die Kosten für die Sanierung der Abwasserleitungen können sehr stark variieren. Sie sind abhängig vom Zustand der Abwasserleitung, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen. Abhängig vom Sanierungsverfahren können zwischen 200 und 500 Euro pro Meter anfallen.
Die Sachkundigen, die die Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt haben, bieten auch die Sanierung der Abwasserleitungen an. Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Sanierung Vergleichsangebote von Fachfirmen einzuholen.
Nach erfolgter Sanierung ist eine Prüfung durchzuführen. Diese Bescheinigung ist dem Abwassereigenbetrieb auf Verlangen vorzuzeigen und an folgende Adresse zu senden:
Wird die Sanierung privater Abwasserleitungen gefördert?
Die NRW.Bank fördert mit dem Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW, Förderbereich 5.5, die Sanierung von Abwasseranlagen auf privaten Grundstücken, die überwiegend selbst wohnwirtschaftlich genutzt werden.
Die Abwasseranlagen dürfen nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sein und müssen an das öffentliche Schmutz- oder Mischwassersystem angeschlossen sein. Die Sanierung muss durch das Ergebnis einer Zustandsprüfung erforderlich werden.
Mit diesem Programm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten (Mindestbetrag 2.500 €, Höchstbetrag 25.000 €) finanziert werden. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenszeit festgeschrieben. Die aktuellen Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de abrufbar.
Der Antrag zum Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW, ist vor Beginn der Arbeiten bei der Hausbank zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de.
Sie zweifeln das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung an. Wer kann Ihnen helfen?
Sofern Sie das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung anzweifeln, haben Sie die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen von einem anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Sachverständige der Handwerkskammern
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/HWK.pdf
Sachverständige der Industrie- und Handelskammern
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/IHK.pdf
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/ingenieurkammer-bau.pdf
Wenn Sie die Qualität der Sanierung überprüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Sachverständigen der jeweiligen Kammer.